TFP Vertrag

Time For Print – Vertrag

Ein TFP-Vertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen uns als Fotografen und Dir dem Fotomodell bei einem sogenannten Time-for-Prints-Shooting (TFP) regelt.
TFP steht für „Time for Prints“ und bezeichnet eine Vereinbarung, bei der Du als Modell nicht mit einer Gage, sondern mit den entstandenen Fotos für Deine Dienste entlohnt wirst.
Beide Parteien investieren ihre Zeit kostenlos und erhalten als Gegenleistung die Bilder.

Dieser Vertrag schafft die Sicherheit, dass Du und wir von Beginn an wissen, was mit den Fotos nach dem Shooting geschieht.
Im Generellen bekommen beide Parteien das Recht die Bilder für Eigenwerbung, Social Media oder Ausstellungen zu benutzen. Deshalb steht im Vertrag auch der etwas sperrige Begriff „nicht exklusiv“, da beide das Recht haben.

Bei sensiblen Bildern wie Teilakten, oder Akte werden immer die Bilder separat freigegeben! Das ist uns sehr wichtig.

Hier kannst Du Dich bereits im Vorfeld mit unserem Vertrag vertraut machen.

TFP Vertrag
(Time For Prints Model Release)

Zwischen    

Vorname und Name: ________________________________________________

Wohnhaft in ________________________________________________________
Telefonnummer _____________________________________________________


E-Mail-Adresse _____________________________________________________
                           

  • nachfolgend „Modell“ genannt -
 

und
 
DOPPELPUNKT info@doppelpunkt.photography 
vertreten durch

Christoph Möllers und Carsten Fröhlink

   – nachfolgend „Fotografen“ genannt –
 
wird folgender Vertrag geschlossen:

 
 
§ 1 Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Fotografen und dem Modell im Rahmen eines TFP-Shootings. Beide Parteien erklären sich bereit, ihre Zeit und ihr Können unentgeltlich einzubringen. 

Die Fotografen stellen dem Modell im Gegenzug eine Auswahl der entstandenen Bilder in digitaler Form (z. B. als Download oder auf einem Datenträger) zur privaten Nutzung zur Verfügung.

§ 2 Nutzungsrechte

Allgemeine Portraits (keine Teilakte oder Akte): Die Fotografen erhalten vom Modell die uneingeschränkte, nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungserlaubnis für die Verwendung der Aufnahmen in folgenden Bereichen:

  • Portfolio (online und gedruckt)
  • Ausstellungen
  • Online-Präsenz (z. B. Website, soziale Medien)
  • Eigenwerbung (z. B. Flyer, Visitenkarten)
  • Kommerzielle Nutzung

Diese Freigabe gilt automatisch für alle im Shooting entstandenen „normalen“ Portraits, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

Teilakte und Akte: Für Aufnahmen, die Teilakte oder Akte darstellen, ist eine gesonderte Freigabe durch das Modell erforderlich. Die Fotografen werden dem Modell diese Bilder zunächst zur Ansicht vorlegen. Das Modell entscheidet für jede Aufnahme einzeln, ob und in welchem Umfang (z. B. Portfolio, Ausstellung, Online, etc.) eine Nutzung erlaubt wird. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Modells dürfen diese Aufnahmen nicht verwendet oder veröffentlicht werden.

Das Modell erhält ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an allen übergebenen Bildern für private Zwecke (z. B. persönliche Social-Media-Profile), sofern die Urheberschaft des Fotografen (z. B. durch Namensnennung: „Foto: DOPPELPUNKT“) kenntlich gemacht wird. Eine kommerzielle Nutzung durch das Modell ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird schriftlich anders vereinbart.

§ 3 Urheberrecht

Die Fotografen verpflichten sich, die Persönlichkeitsrechte des Modells zu wahren.

Das Urheberrecht an den Aufnahmen verbleibt bei den Fotografen. 


Eine Bearbeitung der Bilder durch das Modell (z. B. Filter, Schnitt, etc.) ist ohne Zustimmung der Fotografen erlaubt.


§ 4 Auswahl und Bearbeitung der Bilder

Die Fotografen behalten sich das Recht vor, die Auswahl und Bearbeitung der zu übergebenden Bilder nach eigenem Ermessen vorzunehmen. 

Die Übergabe der Bilder erfolgt innerhalb von [4 Wochen] nach dem Shooting, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Rücktrittsrecht und Haftung

Beide Parteien können vor dem Shooting ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bereits entstandene Kosten (z. B. für Anfahrt) werden nicht erstattet. 

Die Fotografen haften nicht für Schäden oder Verluste, die dem Modell während des Shootings entstehen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

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§ 7 Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Weiterführende Informationen